Wer wir sind

Dr. Frank Zander

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Frank Zander hat an der Universität in Mannheim Jura studiert. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Darmstadt und war in dieser Zeit unter anderem in einer deutschen Großkanzlei in München tätig. Nach dem Zweiten Staatsexamen spezialisierte er sich neben dem Gewerblichen Rechtsschutz (Online-Shops-Betreuung, Markenrecht) auf das Urheber- und Medienrecht sowie das Arbeitsrecht.
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Dr. Frank Zander hat bereits zahlreiche gerichtliche Verfahren mit urheberrechtlichem Bezug geführt und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er ist Vorsitzender des Gemeinsamen Vorprüfungsausschusses Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Tübigen und Freiburg. Seit September 2015 ist Dr. Frank Zander zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er tritt regelmäßig bei den Arbeitsgerichten in der Region auf und kann Sie entsprechend auf Ihre Verhandlung vorbereiten.

 

Neben dem Arbeits-, dem Urheber- und Medienrecht ist Dr. Frank Zander auch als Strafverteidiger für Sie tätig. Auf Vorträgen für das Netzwerk Neue Medien in Mannheim oder in Schulungen gibt er sein Wissen weiter.

Daniel Gönnheimer

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Rechtsanwalt und Fachanwalt Daniel Gönnheimer hat an der Universität in Mannheim Jura studiert. Während seines Referendariats in Darmstadt war er bei einer renommierten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt. Rechtsanwalt Gönnheimer ist schwerpunktmäßig im Strafrecht und Familienrecht tätig. Seit Oktober 2014 ist er Fachanwalt für Familienrecht.
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Daniel Gönnheimer tritt regelmäßig vor den Familien- und Strafgerichten in der Region auf und kennt die meisten Richter bereits aus anderen Verfahren. Diese praktischen Erfahrungen und seine theoretischen Kenntnisse sind die Basis, um für den Mandanten jeweils das Beste zu erreichen. Herr Gönnheimer ist zudem Fachanwalt für Strafrecht und nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn es darum geht, die Interessen des Mandanten konsequent durchzusetzen.

 

Neben dem Familien- und Strafrecht ist Daniel Gönnheimer auch im Urheberrecht tätig. Als Dozent gibt er sein Wissen auf Schulungen und Vorträgen weiter.

Stephan Schmidt

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Stephan Schmidt ist seit November 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits während seines Studiums an den Universitäten in Mainz und Trier hat er einen Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt. Diese Spezialisierung behielt er auch nach seiner Zulassung bei und ist aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht.
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Stephan Schmidt bearbeitet in unserer Kanzlei überwiegend Mandate aus dem Bereich des Familienrechts. Aufgrund seiner Erfahrung ist er in der Lage, unseren Mandanten auch bei komplexen Sachverhalten, die im Familienrecht sehr häufig vorkommen, schnell und kompetent Antworten zu liefern. Auch in emotionalen Verfahren behält Fachanwalt Schmidt für Sie einen kühlen Kopf und berät Sie, um das für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

 

Herr Schmidt ist in der Region sehr gut vernetzt und kennt die Familiengerichte aus der täglichen Praxis bestens. Neben den Familienrecht berät Herr Rechtsanwalt Schmidt als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Prof. Dr. Volker Haas

Strafverteidiger (in Kooperation)

Prof. Dr. Volker Haas ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg. Er kooperiert mit unserer Kanzlei im Bereich der Strafverteidigung. Bereits während seines Referendariats war er bei bekannten Strafverteidigern tätig.
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Aufgrund seiner Lehr- und Forschungstätigkeit ist Prof. Dr. Haas ein ausgezeichneter Kenner des Strafprozessrechts und des materiellen Strafrechts. Diese Kenntnisse helfen dem Beschuldigten nicht erst im der Hauptverhandlung. Schon und gerade im Stadium des Ermittlungsverfahrens kann mit Hilfe dieser Kenntnisse eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

 

Prof. Dr. Haas verteidigt seine Mandanten konsequent und engagiert in nahezu allen strafrechtlichen Bereichen. Er tritt als Strafverteidiger vor den Amts- und Landgerichten sowie in Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und vor dem Bundesgerichtshof auf. Daneben steht Prof. Dr. Haas auch als Gutachter in komplexen strafrechtlichen Verfahren zur Verfügung.

Ein Team auf das Sie zählen können – zu jeder Zeit

Wir sind Ihr kühler Kopf

oder rufen Sie an unter

0621 / 391820 22

UNSERE EXPERTEN FÜR IHRE ANLIEGEN

WARUM EIGENTLICH ZUM FACHANWALT?

In unserer Fachanwaltskanzlei haben Sie den Vorteil, dass unsere Fachanwälte täglich mit dem jeweils benötigten Rechtsgebiet zu tun haben. Mit Zahnschmerzen würden Sie sich auch nicht an den Hausarzt wenden. Ebensowenig sollten Sie mit Ihren rechtlichen Problemen zu irgendeinem Rechtsanwalt.
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Um Fachanwalt zu werden, muss ein Rechtsanwalt einen Lehrgang besuchen und hierbei Klausuren bestehen. Daneben muss ein Fachanwalt aber auch die theoretischen Kenntnisse in der Praxis einsetzen können.

 

Die Fachanwaltsordnung sieht daher vor, dass derjenige, der Fachanwalt werden will, auch innerhalb von drei Jahren eine bestimmte Zahl an Fällen – gerichtlich und außergerichtlich – bearbeitet haben muss. Erst dann sind die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen im Sinne des § 2 der Fachanwaltsordnung. Doch damit nicht genug: Wer Fachanwalt bleiben möchte, muss jährlich 15 Fortbildungsstunden für das jeweilige Fachgebiet nachweisen können. Sonst kann der Fachanwaltstitel widerrufen werden.

Drei gute Gründe für Gönnheimer & Zander.
VORTEIL DURCH SPEZIALISIERUNG

 

Unsere Anwälte sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Urheber-& Medienrecht und Strafrecht. Wir machen nicht alles ein bisschen, sondern wenige Rechtsgebiete konsequent. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben wir auf dem neuesten Stand. Unsere Fachanwälte tauschen sich auf dem Rechtsgebiet regelmäßig aus. Eine Spezialisierung, von der unsere Mandanten profitieren.

Bundesweite
Vertretung

 

Neben dem Hauptsitz in Mannheim und den Zweigstellen in Darmstadt und Neustadt vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Insbesondere im Bereich Filesharing schenken uns seit unserer Gründung mehrere tausend Mandanten aus allen Ecken Deutschlands Ihr Vertrauen. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel beraten wir selbst Mandanten im Ausland und sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner, egal, wo Sie wohnen.

Transparenz durch Bewertungen

 

Wir legen größten Wert auf Transparenz. Dies gilt für uns nicht nur hinsichtlich der Kosten und den Abläufen bei der Bearbeitung Ihres Mandats. Wir lassen uns auf verschiedenen Portalen von unseren Mandanten bewerten. So können Sie sich bereits vor unserer Beauftragung ein Bild von uns machen. Im Arbeitsrecht zählt uns die Zeitschrift „TV Hören und Sehen“ in der Ausgabe 8/2014 zu den Top-15-Kanzleien im Bereich Arbeitsrecht in Deutschland. Wir freuen uns über positives Feedback und Auszeichnungen, ruhen uns hierauf aber keineswegs aus.

Unsere Experten für Ihr Anliegen

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