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Mobbing

Sie werden am Arbeitsplatz gemobbt? Hier erhalten Sie Hilfe! Was ist eigentlich Mobbing? Unter den Begriff „Mobbing“ fällt eine Vielzahl von Verhaltensweisen.
Am Arbeitsplatz können solche Handlungen sowohl von den Vorgesetzten als auch von anderen Arbeitnehmern ausgehen.

Schwierig ist es, mögliche Mobbinghandlungen genauer einzugrenzen. Deswegen verwenden auch die Arbeitsgerichte sehr weite Definitionen für Mobbing am Arbeitsplatz. Beispiele sind:
 

  • Versetzungen

  • Zuweisung immer neuer Aufgaben oder Entzug sämtlicher Aufgaben

  • Abmahnungen (unberechtigt)

  • Tätlichkeiten

  • sexuelle Belästigungen

  • Beleidigungen

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Wie kann ich mich gegen Mobbing schützen?


In einem Fall von Mobbing ist es wichtig, sich nicht mit der Situation abzufinden, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Daher sollten die Probleme über eine Beschwerde beim Vorgesetzen, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung angesprochen werden. Ein offenes Gespräch mit der mobbenden Person kommt ebenfalls in Betracht.

 

Bei einer andauernden Mobbingsituation können auch rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. Um rechtlich gegen Mobbing vorgehen zu können, ist in der Regel der Nachweis eines gewissen Umfangs und einer gewissen Dauer von Mobbinghandlungen notwendig. Deshalb sollten so früh wie möglich Fakten und Beweise gesammelt und notiert werden. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Mobbing-Tagebuch zu führen.


Welche Rechte habe ich gegen den Arbeitgeber?


Ausgangspunkt für ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber sind dessen Fürsorge- und Schutzpflichten gegenüber seinen Angestellten. Daraus ergibt sich, dass er auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen hat. Wenn ein Arbeitgeber also von Mobbing durch Arbeits-kollegen in seinem Betrieb erfährt, muss er Abhilfe schaffen, beispielsweise durch ein Mitarbeitergespräch oder eine Abmahnung.

Wenn der Arbeitgeber auch nach Beschwerden oder Gesprächen keine Abhilfe gegen Mobbing schafft, kann der Arbeitnehmer zunächst die Zurückbehaltung seiner Arbeitsleistung androhen. Ratsam ist dabei in jedem Fall aber eine vorherige anwaltliche Beratung, denn eine unberechtigte Arbeitsverweigerung stellt einen fristlosen Kündigungsgrund dar.
 
Schließlich  können auch Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz bei einer durch Mobbing bedingten Erkrankung oder eine Entschädigung wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts verlangt werden. In derartigen Fällen ist jedoch eine besonders genaue Darlegung aller Umstände erforderlich, sodass sich für den Einzelfall eine anwaltliche Beratung empfiehlt. Dr. Frank Zander als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung, sowohl persönlich in Mannheim als auch telefonisch bundesweit.

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0621-399 997480

Gut zu wissen!

Ausgangspunkt für ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber sind dessen Fürsorge- und Schutzpflichten gegenüber seinen Angestellten. Daraus ergibt sich, dass er auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen hat.

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