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Das Unterhaltsrecht soll den wirtschaftlich Schwächeren vor Einbußen schützen, die im Falle einer Scheidung oder bei der Geburt eines Kindes oder damit verbundenen Betreuung eintreten. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Mannheim beraten wir Sie umfassend im Unterhaltsrecht. Nur wenn Sie wissen, was Ihnen zusteht, können Sie entscheiden, was Sie durchsetzen möchten und was nicht.

Im Rahmen einer Scheidung steht dem wirtschaftlich schwächeren Partner regelmäßig Trennungsunterhalt zu. Dieser Trennungsunterhalt wird mindestens für die Dauer des Trennungsjahres gezahlt, aber auch erst dann, wenn er geltend gemacht wurde.

Wichtig: Automatisch oder rückwirkend steht Ihnen kein Unterhaltsanspruch zu. Von daher ist es wichtig, die Unterhaltsansprüche zeitnah geltend zu machen, um kein Geld zu verschenken.

Das Unterhaltsrecht ist komplex. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Fachanwalt
und Rechtsanwalt für Familienrecht an ihrer Seite zu haben, der die Unterhaltsansprüche berechnet und mit ihnen die einzelnen Positionen durchgeht.


Anwalt aus Kanzlei in Mannheim hilft umgehend

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Unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen bei allen Fragen rund um Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Gerne stehen wir Ihnen als Scheidungsanwalt bei Fragen zur Unterhaltsrecht im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Einschätzung zur Verfügung. Unser Fachanwalt für Familienrecht Stephan Schmidt freut sich auf Ihren Anruf.


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Rechtsanwalt Mannheim Unterhalt

Jetzt prüfen lassen!

Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen des Familienrechts. Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Im Unterhaltsrecht ist Zeit auch Geld. Rückwirkende Ansprüche gibt es nicht, weshalb Sie sich beim Unterhalt zeitnah anwaltlich beraten lassen sollten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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