Cybercrime, Internetstrafrecht

Strafverteidiger Gönnheimer
Focus-Siegel Top-Rechtsanwalt 2019 - 2023

Cybercrime, Internetstrafrecht

Im digitalen Zeitalter sind Straftaten nicht nur im „realen“ Leben, sondern auch im virtuellen Raum präsent. Hierbei handelt es sich oft um Vergehen, die vorrangig über das Internet begangen werden können, wie die Verbreitung pornografischer Inhalte oder die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Als erfahrener Strafverteidiger verfüge ich über fundierte Kenntnisse bezüglich Straftaten im Kontext des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Angesichts der vergleichsweise jungen Natur dieses Rechtsgebiets ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der sowohl die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Aspekte beherrscht, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Gerade bei Straftaten mit urheberrechtlichem Bezug fordern die Opfer oft auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz, daher ist eine umgehende Schadensbegrenzung ratsam.

Wie kann ich Ihnen als Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf entwickle ich eine auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Ich beginne damit, einen Einblick in die Ermittlungsakte zu erhalten, um die notwendigen Schritte zu ermitteln. Besonders bei strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit pornografischem Material ist eine diskrete Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihren Fall abgestimmt ist. Ich gewinne Einblick in die Ermittlungsakte, um die erforderlichen Schritte zu planen. Besonders bei Delikten im Bereich des Cyberkriminalität führe ich eine diskrete Verteidigung durch, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihren Fall erfolgreich zu verteidigen!

Kosten einer Strafverteidigung

Kontaktieren Sie mich telefonisch und schildern Sie Ihr Anliegen. Ich biete Ihnen eine erste kostenfreie Ersteinschätzung. In den meisten Fällen beantragen wir vor kostenintensiveren Maßnahmen einen Einblick in die Ermittlungsakten. Alles Weitere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in meinen Büros in Mannheim, Krefeld oder Darmstadt. Sie erreichen mich unter 0621 – 3703 1800.