Sie haben eine Änderungskündigung erhalten? Ruhe bewahren und die Handlungsmöglichkeiten erörtern!
Im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss sich der Arbeitgeber stets die Frage stellen, ob nicht auch ein milderes Mittel in Betracht kommt. Als milderes Mittel kommt insbesondere eine Änderungskündigung in Betracht. Unter einer Änderungskündigung versteht man die Abänderung der Arbeitsbedingungen, bespielsweise eine reduzierte Stundenanzahl oder die Zuweisung an einen anderen Arbeitsort, wenn diese nicht bereits durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist.
Bei Erhalt einer Änderungskündigung gilt es daher immer zu prüfen, ob eine solche Änderung rechtmäßig ist. Diese Beurteilung fällt nicht immer leicht, da man als Arbeitnehmer selten Einblicke in die unternehmerischen Zahlen hat. Problematisch ist, dass bei einem Widerspruch gegen die Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls beendet werden kann. Warum? In einer Änderungskündigung sind quasi zwei Erklärungen enthalten. Zum einen das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Zum anderen die Kündigung, für den Fall, dass man das Angebot nicht annimmt.
Wird das Angebot in der Änderungskündigung abgelehnt, greift die ausgesprochene Kündigung. Stellt sich dann aber heraus, dass die Änderungskündigung wirksam war, verliert man ggf. den Prozess gegen die Kündigung. Dann wären Sie arbeitslos.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, dass man gegen eine Änderungskündigung unter Vorbehalt vorgeht. Dies bedeutet, dass man zunächst die geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung annimmt und die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung bei Gericht überprüfen lässt. Hierdurch besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter und man wird im Zweifel nicht arbeitslos.
Häufig versuchen Arbeitgeber dann eine ordentliche Kündigung auszusprechen, da der „unliebsame“ Arbeitnehmer nun auch noch gerichtlich eine Prüfung sucht. In solchen Fällen ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen, da der Arbeitgeber durch den Ausspruch der Änderungskündigung bereits mitgeteilt hat, dass er ein milderes Mittel als die Kündigung in der Hand hält.
Das Angebot einer Änderungskündigung sollte man daher keinesfalls vorschnell ablehnen oder annehmen, sondern genau prüfen und gegebenenfalls sich anwaltliche Hilfe holen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man auf eine Änderungskündigung reagiert. Diese Möglichkeiten erörtern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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