Kündigungsschutz in Corona-Zeiten

Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung wegen der Corona-Krise schnell die Möglichkeiten einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu prüfen durch eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von Dr. Frank Zander, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir helfen auch Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und stehen Ihnen in Mannheim (Hauptsitz), aber auch in den Zweigstellen (Neustadt an der Weinstraße und Darmstadt), selbstverständlich aber auch telefonisch und online – und damit kontaktfrei – zur Verfügung. Aufgrund unserer Erfahrung und Ausstattung können wir sehr kurzfristig eine Einschätzung abgeben und ggf. noch am selben Tag eine Kündigungsschutzklage einreichen.

 

Worauf müssen Sie achten?

Ganz wichtig: Die Coronakrise ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen. Sie müssen daher innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, da die Kündigung ansonsten wirksam wird. Hieran ändert auch eine etwaige Quarantäne, Erkrankung oder Ausgangssperre nichts. Dies kann eventuell für eine mögliche Wiedereinsetzung genutzt werden, man sollte aber darauf achten, die 3-Wochen-Frist einzuhalten.

 

Ist Corona ein Kündigungsgrund?

Nein. Es gilt auch hier das Kündigungsschutzgesetz, wenn im Betrieb mehr als 10 Vollzeitkräfte (Auszubildende und Geschäftsführer werden nicht mitgezählt, 450-Euro-Kräfte zählen als 0,5-Stelle) arbeiten. Covid-19/Corona-Krise ist folglich kein Grund für eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss schon mehr Gründe haben. Wie sonst auch ist darauf zu achten, dass die Kündigung stets das letzte Mittel sein muss. Vorher müssen mildere Mittel gewählt werden. Dies kann zum Beispiel Kurzarbeit oder eine Änderungskündigung sein.  Wenn es solche Möglichkeiten gibt und der Arbeitgeber hiervon keinen Gebrauch macht ist die Kündigung evtl. unwirksam. Eine unwirksame Kündigung führt häufig zu einer Abfindungszahlung.  Da bei einer betriebsbedingten Kündigung immer auch eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss, lohnt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Gerade bei der Sozialauswahl kommt es häufig zu Fehlern, die dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

 

Bekomme ich bei einer unwirksamen Kündigung eine Abfindung?

In der Regel ja, eine Garantie gibt es nicht. In nahezu allen Fällen, die wir vertreten haben, gab es immer dann, wenn die Kündigung auf „wackeligen Beinen“ stand, Abfindungsangebote der Arbeitgeber. Die Höhe ist oft Verhandlungssache, natürlich spielen hier immer die konkreten Fakten eine sehr große Rolle. Aus unserer Erfahrung lässt sich sagen, dass nahezu alle Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindungszahlungen enden.

 

Was gilt bei einer Kündigung im Kleinbetrieb?

In solchen Fällen kann das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden, so dass der Arbeitgeber deutlich leichter eine Kündigung aussprechen kann.  Allenfalls bei einer fristlosen Kündigung oder einer Kündigung wegen einer Diskriminierung sind die Chancen für Arbeitnehmer sehr gut. Ansonsten raten wir im Kleinbetrieb häufig von einer Klage ab. Es gibt immer wieder Ausnahmen und auch wir haben auch bei Kleinbetrieben Abfindungszahlungen für unsere Mandanten erreichen können. Dies setzt aber eine individuelle Beratung voraus.

Was kostet die Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebühren und richten sich unter anderem nach Ihrem Gehalt. Bereits im ersten Telefonat können wir Ihnen die gesetzlichen Gebühren nennen. Da im Arbeitsrecht jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selbst tragen muss, sprechen wir auch über den wirtschaftlichen Sinn einer Klage. Keine Sorge – wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass der Staat Sie im Rahmen der Prozesskostenhilfe finanziell unterstützt und etwaige Kosten vorschießt.

 

Ist ein Aufhebungsvertrag besser?

Viele Arbeitgeber scheuen den Gang vor das Arbeitsgericht und versuchen im Vorfeld mit einem Aufhebungsvertrag das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da es bei Aufhebungsverträgen manchmal um wenige Worte geht. Je nach Formulierung riskiert man dann, dass die Agentur für Arbeit einen für drei Monate beim Arbeitslosengeld Bezug sperrt. Dies bedeutet, dass Sie kein Arbeitslosengeld für drei Monate erhalten. Ein Aufhebungsvertrag sollte daher unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. Gerne beraten wir Sie in solchen Fällen und sorgen dafür, dass nach Möglichkeit keine Sperre bei der Arbeitsagentur eintritt. Die Kosten bei Aufhebungsverträgen sind in der Regel auch deutlich niedriger als bei einer Klage.

 

Ich bin in Quarantäne und kann nicht zum Anwalt – was nun?

Seit Jahren sind wir in unserer Kanzlei so aufgestellt, dass wir unsere Mandanten bundesweit und auch ohne persönliche Termine beraten können. Wenn Sie wegen einer etwaigen Ausgangssperre nicht persönlich vorbeikommen können oder auch einfach nur den persönlichen Kontakt meiden möchten oder aus gesundheitlichen Gründen diesen meiden müssen, schicken wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail zu. Diese füllen Sie dann zu Hause aus und schicken uns die Dokumente zurück. Dies kann auch durch Fotos vom Handy und Versand über das Handy geschehen. Im anschluss vereinbaren wir einen telefonsichen Beratungstermin. Dieser findet statt wie ein Präsenztermin, Sie können die gleichen Fragen stellen wie Sie es auch im Büro tun würden.

 

Wenn auch Sie aufgrund der Coronakrise von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen sind zögern Sie nicht, uns anzurufen.

 

Ihre Ansprechpartner als Fachanwalt im Arbeitsrecht in Mannheim:

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Frank Zander

Rechtsanwalt Stephan Schmidt

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

0621 / 39 18 20 22
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
Kontaktieren Sie uns:

    Name*

    Telefon*

    E-Mail-Adresse*

    Nachricht

    *Pflichtfeld