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Rechtsanwalt Mannheim Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt Abfindungsanspruch und Klage prüfen!

Wir prüfen für Sie die Kündigung auf Fehler und Wirksamkeit

Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf

Wir führen für Sie die außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen

So wehren Sie sich gegen die unberechtigte Kündigung:

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist und klären Sie über die voraussichtlichen Kosten auf. Schnell und unkompliziert, denn Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage!

 

Auftrags-erteilung

Sie mandatieren uns. Das geht ganz einfach. Wir schicken Ihnen alles per E-Mail zu und Sie senden es uns zurück. Online, gescannt oder abfotografiert. Sie möchten Ihren Anwalt lieber persönlich treffen? Kein Problem, wir vereinbaren einen Termin in der Kanzlei.

Abfindung verhandeln

Die meisten Mandanten wün-schen eine Abfindung.
Wir verhandeln für Sie eine Abfindung, eine Freistellung oder die Wiedereinstellung. Ganz nach Ihren Wünschen und immer in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir verhandeln, Sie entscheiden.


 

Wir prüfen Ihre Abfindungshöhe oder die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung.
Was Sie jetzt direkt wissen sollten:

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  • Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen.
    Verstreicht die Frist, haben Sie fast keine Chance mehr auf eine Abfindung/Weiterbeschäftigung!

     

  • Die meisten Gekündigten erhalten ohne Anwalt keine oder eine zu geringe Abfindung.
     

  • Bei einer fristlosen Kündigung droht Ihnen eine Sperre bei der Arbeitsagentur – Sie erhalten dann für 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
     

  • Sie können sich keinen Rechtsanwalt leisten? In solchen Fällen kann der Staat für Sie in Vorleistung treten – wir vertreten Sie auch mit Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns gerne darauf an!


Rechtsanwalt Mannheim hilft bei Kündigungsschutzklage

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Unser erfahrenes Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frank Zander hilft Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir beraten täglich bundesweit Mandantinnen und Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen und verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht im Falle einer Kündigung. Wir erheben Kündigungsschutzklage und prüfen die Möglichkeiten einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung für Sie.

Wussten Sie, dass zahlreiche Kündigungen unwirksam sind? Die Folge: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Job wieder zu erhalten oder - wie die meisten unserer Mandantinnen und Mandanten - eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln. Eine unwirksame Kündigung muss dennoch innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, sonst wird diese wirksam. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht kennen wir die Schwachstellen der Kündigungen.

Eine unwirksame Kündigung erhöht regelmäßig den Abfindungsanspruch, denn mit der Kündigung hat Ihr Arbeitgeber bereits zu verstehen gegeben, dass er Sie nicht mehr beschäftigen möchte. Ist die Kündigung jedoch unwirksam und stellt sich dies im Rahmen einer Kündigungsschutzklage heraus, wird es für den Arbeitgeber oftmals teurer, als eine Abfindung zu bezahlen. Deshalb enden zahlreiche Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung.

Nutzen Sie die Möglichkeit, auf der Website unserer Anwaltskanzlei einen möglichen Abfindungsanspruch zu berechnen und rufen Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0621 399 997 480 an.

Wir stehen an
Ihrer Seite!

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Verstreicht die Frist, haben Sie fast keine Chance mehr auf eine Abfindung bzw. Weiterbeschäftigung!

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