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Kündigungsschutz

+++ Aus gegebenem Anlass +++

Aktuelle Informationen zum Thema Kündigung wegen Corona / Covid 19 erhalten Sie auf unserer Schwerpunktseite, die Sie hier (Link) finden:

 

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig. Die Zeitschrift „Stern“ zählt uns in der Ausgabe 21/2022 zu den besten Kanzleien für Privatmandanten 2022 im Bereich Arbeitsrecht in Deutschland. Wir helfen auch Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen wollen, ob und wenn ja in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht. Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät zusammen mit Fachanwalt Schmidt täglich in arbeitsrechtlichen Fragen.

 

Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen in unserem Hauptsitz in Mannheim oder in den Zweigstellen in Neustadt an der Weinstraße und Darmstadt zur Verfügung. Aufgrund unserer Erfahrung und Ausstattung können wir sehr kurzfristig eine Einschätzung abgeben und ggf. noch am selben Tag eine Kündigungsschutzklage einreichen.

 

Häufige Fehler in der Kündigung eines Arbeitgebers, die eine hohe Abfindung (oder Wiedereinstellung) zur Folge haben können:

 

  • Die Kündigung wurde von einer nicht vertretungsberechtigten Person unterschrieben
  • Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten – zum Beispiel kann nach zweijähriger Beschäftigungsdauer in der Regel nur zum Monatsende, nicht aber zum 15. eines Monats gekündigt werden und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und nicht mehr vier Wochen
  • Die Frist wurde falsch berechnet – hier kommt es manchmal auf einen Tag an, vier Wochen ist nicht gleich ein Monat, so dass ein Tag Verspätung durchaus ein Monatsgehalt mehr bedeuten kann
  • Es wurde eine falsche Sozialauswahl getroffen
  • Nach einer Änderungskündigung wird eine ordentliche Kündigung nachgeschoben (mehr zum Thema Änderungskündigung erfahren Sie hier)

 

Diese und andere Fehler führen zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn man fristgerecht dagegen vorgeht. Auch wenn Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber tätig sein wollen, erhöhen Fehler in der Kündigung durchaus die Vergleichsbereitschaft und damit unter Umständen damit auch Ihre Abfindung.

WICHTIG: Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, zögern Sie nicht lange mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes – bereits nach drei Wochen wird auch eine unwirksame Kündigung rechtswirksam und kann nur noch unter engsten Voraussetzungen angefochten werden! Oftmals sind Kündigungen unwirksam, auch wenn man es auf den ersten Blick nicht vermutet. Wir bieten Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer an. Da wir beide Seiten regelmäßig beraten, kennen wir die Situation, in der die jeweilige Partei steckt, sehr gut. So erkennen wir auch frühzeitig Probleme, die genutzt werden können, um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung auch telefonisch zur Verfügung. Da im Arbeitsrecht jede Partei in erster Instanz ihre Kosten selbst zahlen muss, erörtern wir mit Ihnen insbesondere, welches (Kosten-) Risiko Sie eingehen.

 

Ihre Ansprechpartner als Fachanwalt im Arbeitsrecht in Mannheim:

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Frank Zander

Rechtsanwalt und Fachanwalt Stephan Schmidt

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