Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Hierin werden die Regeln getroffen, die für das Arbeitsverhältnis maßgeblich sind. Nicht nur die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung, sondern auch Urlaubsansprüche, Wettbewerbsverbote und Verfallsklausen werden oftmals in Arbeitsverträgen geregelt. Auch Klauseln über Stillschweigen, Kündigungsfristen und Jahresboni sind oftmals Inhalte von Arbeitsverträgen.
Aber nicht alle Klauseln in einem Arbeitsvertrag sind gültig. Das Bundesarbeitsgericht stuft Arbeitnehmer in ständiger Rechtsprechung als Verbraucher ein. Als Verbraucher genießt man in Deutschland besondere Schutzrechte. Hierdurch wird der Arbeitsvertrag einer sogenannten AGB-Kontrolle unterworfen. Die Gerichte haben zu prüfen, ob die Klauseln in den Arbeitsverträgen wirksam sind. Denn nicht jede Klausel, die im Arbeitsvertrag steht, ist auch rechtlich zulässig.
Im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hinsichtlich der Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung. Sehr gerne fertigen wir für Sie auch Arbeitsverträge an oder teilen Ihnen mit, welche Klauseln nicht möglich sind.
Ebenfalls beraten wir hinsichtlich der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Denn immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll, bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung auf Arbeitnehmerseite. Falsche Formulierungen können dazu führen, dass Sie seitens der Bundesagentur für Arbeit eine Sperre bekommen, da Sie an Ihrer Kündigung selbst mitgewirkt haben.
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