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Zeugnis / Arbeitszeugnis

Sie sind mit dem Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nicht zufrieden? Sie sind Arbeitgeber und fragen sich, wie ein Arbeitszeugnis formuliert sein soll? Hier erfahren Sie mehr über den Zeugnisanspruch.

Das Arbeitszeugnis bietet immer wieder Gelegenheit zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Oftmals fühlt sich der Arbeitnehmer zu schlecht bewertet. Das Problem hierbei ist: Das Bundesarbeits-gericht hat entschieden, dass die Note „befriedigend“ im Arbeitszeugnis als durchschnittliche Note zu qualifizieren sei. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Wahl der Note „befriedigend“ zu erläutern. Vielmehr muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er eine überdurchschnit-tliche Leistung erbracht hat. Dieser Nachweis fällt Arbeitnehmern regelmäßig schwer.

Dennoch ist ein Arbeitgeber verpflichtet das Zeugnis mit Wohlwollen auszustellen. Ebenfalls muss sich der Arbeitgeber an die reinen Fakten halten und hat sämtliche Mutmaßungen oder Spekulationen zu unterlassen. Häufig erhalten Arbeitnehmer auch gar kein Zeugnis, auch nicht auf mehrfaches Nachfragen.


 

Gibt es einen „Geheimcode“?

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Oftmals wird darüber gesprochen, dass Arbeitszeugnisse versteckte Botschaften enthalten können oder eine Geheimsprache existiere. Eine Geheimsprache gibt es nicht. Dennoch können manche Aussagen besser klingen, als sie es in der Tat sind. Hier steckt der Teufel oftmals im Detail. So ist beispielsweise der Satz „mit der Arbeitleistung waren wir voll zufrieden“ keineswegs die Note „gut“. Anders verhält es sich, wenn es heißt, mit der Arbeitsleistung waren wir jederzeit (oder stets) voll zufrieden. Kleine Änderungen in den Formulierungen können in der Tat eine ganz andere Notenstufe sein.
 

Was tun, wenn ich ein zu schlechtes Zeugnis habe?

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Sind Sie der Meinung, dass Ihr Arbeitszeugnis zu schlecht ausgefallen ist, so besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Zeugnisberichtigungsklage einzureichen. Im Vorfeld raten wir jedoch dazu, nochmals mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, dies am Besten mithilfe eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Dr. Frank Zander vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Mannheim und bundesweit..

 

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0621-399 997480

Gut zu wissen!

Oftmals wird darüber gesprochen, dass Arbeitszeugnisse versteckte Botschaften enthalten können oder eine Geheimsprache existiere. Eine Geheimsprache gibt es nicht. Dennoch können manche Aussagen besser klingen, als sie es in der Tat sind. Hier steckt der Teufel oftmals im Detail.

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