Arztstrafrecht

Strafverteidiger Gönnheimer
Focus-Siegel Top-Rechtsanwalt 2019 - 2023

Arztstrafrecht

In Ermittlungsverfahren gegen medizinisches Fachpersonal (Hebammen, Ärzte, Rettungsassistenten etc.) ist die strafrechtliche Würdigung nur ein Teilaspekt. Regelmäßig bedrohen solche Verfahren die berufliche Existenz. Ihr Strafverteidiger sollte daher unbedingt die Besonderheiten des Medizinstrafrechts kennen. Dr. Frank Zander war knapp 15 Jahre als Rettungssanitäter im Bereich der Notfallrettung tätig. Daneben ist unsere Kanzlei Kooperationspartner des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) in Fragen des Strafrechts. Wir beraten und vertreten im gesamten Bundesgebiet Mandanten bei strafrechtlichen Fragen im Medizinstrafrecht.

Häufige Verfahren in diesem Bereich sind

  • Abrechnungsbetrug
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Urkundenfälschung
  • Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht
  • Verstoß gegen das BtMG

Unser Hauptziel im Arztstrafrecht ist die Einstellung des Verfahrens. Sollte das nicht möglich sein, sollte zumindest eine Hauptverhandlung umgangen werden.

Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf muss eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Wir beantragen als erstes Akteneinsicht und prüfen dann, welche Schritte erforderlich sind. Hierbei ist uns eine diskrete Verteidigung sehr wichtig. Durchsuchungen von Praxisräumen sollten unbedingt vermieden werden. Ebenso behalten wir im Hinterkopf, dass ein Strafverfahren für den Arzt oder das Fachpersonal auch berufsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose telefonische Ersteinschätzung. In den meisten Fällen beantragen wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten. Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro. Wir stehen Ihnen unter unserer zentralen Notfallnummer unter 0621 3703 1800 zur Verfügung.

RA Gönnheimer

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