In Führerschein-Angelegenheiten droht oft auch der Führerscheinentzug, da die Gerichte davon ausgehen, dass der Beschuldigte nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.
Beschuldigte sehen sich häufig folgenden Vorwürfen ausgesetzt:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Nötigung, § 240 StGB
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
Was sollten Sie tun?
Sagen Sie nichts ohne vorher Ihren Strafverteidiger kontaktiert zu haben. Auch dann nicht, wenn die Polizei Ihnen vermeintlich helfen will, die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0621 39182022. Wir werden dann mit Ihnen in die amtliche Ermittlungsakte schauen und für Sie eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten.
Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten gerne wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann schauen Sie sich unsere zahlreichen Bewertungen auf https://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php an.
Ihre Ansprechpartner:
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Gönnheimer
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