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Kapitalstrafrecht

In Tötungsdelikten ist Strafverteidigung auf höchstem Niveau erforderlich. Es steht Ihre Freiheit auf dem Spiel, oftmals für viele Jahre. Bei Mord ist es sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe. Daher sollten Sie bei Kapitaldelikten von Beginn an mit einem Profi zusammenarbeiten.

 

Früh werden durch die Strafverteidigung die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Wir vertreten Sie bundesweit und stehen Ihnen in Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung!

 

Unter den Tötungsdelikten ist der Mord (§ 211 StGB) das bekannteste Deilkt. Daneben können die Tatvorwürfe aber auch auf

Totschlag (§ 212 StGB)

Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

lauten.

 

Was ist jetzt zu tun?

Die Situation ist aussichtslos? Schweigen Sie dennoch und treffen Sie keine Aussage ohne einen Strafverteidiger! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Bedenken Sie, dass bei solchen Vorwürfen eine unbedachte Aussage viele Jahre Gefängnis bedeuten können.

 

Wissen Sie, wann aus einer gefährlichen Körperverletzung (Strafrahmen: sechs Monate bis zu 10 Jahre) ein versuchter Totschlag (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) oder ein versuchter Mord (hier droht eine lebenslange Freiheitsstrafe) werden? Wir schon.

Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf muss eine auf Ihren Fall angepasste, individuelle Verteidigungsstrategie gewählt werden. Wir nehmen zunächst Einblick in die Ermittlungsakte und schauen dann, welche Schritte erforderlich sind. Da es hier auf viele Details ankommt, die darüber entscheiden, ob der Tatvorgang als Körperverletzung, Totschlag oder Mord gewertet wird, kommt es darauf an, vertrauensvoll mit einem Strafverteidiger zusammenzuarbeiten, der mit Ihnen „durchs Feuer“ geht.

 

Was kostet ein Strafverteidiger?

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten. Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechend wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt.

Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

0621 / 39 18 20 22
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