In solchen Fällen kommt es bereits früh zu Vorverurteilungen. Der Beschuldigte wird nicht nur strafrechtlich, sondern auch gesellschaftlich in die Ecke gedrängt. Egal wie der Tatvorwurf lautet und ob dieser zutrifft oder nicht – wir treten für Ihre Rechte ein.
Im Bereich des Sexualstrafrechts kommt es regelmäßig zu folgenden Tatvorwürfen
Delikte in Bezug auf Kinder- oder Jugendpornografie (§§ 184ff. StGB)
Sexueller Missbrauch (§§ 174ff. StGB, § 176 StGB, § 182 StGB)
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Zuhälterei (§ 181 a StGB)
Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts – was muss ich jetzt tun?
Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Der Fall ist selten so klar, wie die Polizei Ihnen es sagt. Daher schweigen Sie zunächst. Immerhin drohen Ihnen empfindliche Freiheitsstrafen. Wir stehen Ihnen als Strafverteidiger nicht nur in Mannheim, in der Metropolregion und im Rhein-Main-Gebiet, sondern bundesweit rund um die Uhr zur Verfügung.
Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?
Je nach Tatvorwurf muss eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Hier gibt es kein Patentrezept. Wir nehmen zunächst Akteneinsicht und schauen dann, welche Schritte wir als nächstes gehen.
Berichtet bereits die Presse über den Fall, ist nicht nur ein Strafverteidiger, sondern auch ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gefragt, um falscher Berichterstattung zu korrigieren.
Kommt es zu einem Verfahren muss ein besonderes Hauptaugenmerk auf der Aussagepsychologie liegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte nicht Täter, sondern Opfer ist.
Ihr Strafverteidiger muss genau wissen, was zu tun ist, um Sie optimal zu verteidigen. Hier kommt von Schweigen bis hin zu einer geständigen Einlassung, um dem Opfer eine Aussage zu ersparen, in Betracht.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten. Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechend wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt.
Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!
In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.