Urheberstrafrecht

Im Bereich des Urheberstrafrechts beraten und vertreten wir Mandanten bundesweit. Häufige Fälle sind solche des §  106 UrhG, beispielsweise wegen des Erwerbs von Raubkopien oder dem Verkauf von gefälschtem Schmuck oder dem Betreiben von Streamingportalen. Die Rechteinhaber greifen nicht nur zum Instrument der Abmahnungen, sondern arbeiten immer häufiger auch mit den Staatsanwaltschaften zusammen. Haben Sie „nur“ eine Tauschbörse besucht und einen Film oder ein Musikalbum heruntergeladen,  wird in den seltensten Fällen gegen Sie ermittelt. Hier droht eine Abmahnung wegen Filesharing.

 

Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und weiß, was in solchen Fällen zu tun ist. Regelmäßig nehmen wir Akteneinsicht, um das Ausmaß abschätzen zu können und prüfen dann mit Ihnen die weiteren Schritte. Da oftmals auch Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers drohen, vertreten wir Sie in diesem Bereich nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich. Insbesondere in finanzieller Hinsicht können zivilrechtliche Ansprüche schmerzhafter wirken, als ein Strafverfahren, da gerade bei Markenverletzungen sehr hohe Streitwerte aufgerufen werden.

 

Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf muss eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Hier gibt es kein Patentrezept. Wir nehmen zunächst Akteneinsicht und schauen dann, welche Schritte wir als nächstes gehen.

Was kostet mich die Beauftragung?

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten. Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechend wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten vorher lieber wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann besuchen Sie uns doch auf anwalt.de. Unter http://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php haben uns bereits zahlreiche Mandanten bewertet.

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