Urhebervertragsrecht

Sie sind Künstler und stehen vor Abschluss eines Plattenvertrags? Oder haben Sie ein Buch geschrieben und sollen nunmehr einen Verlagsvertrag unterschreiben? Sie sind Unternehmer und benötigen Hilfe bei der Durchsicht eines Software-Entwicklungsvertrages?

 

Gerne helfen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um das Urhebervertragsrecht. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hat Dr. Zander bereits zahlreiche Verträge geprüft und kennt daher die Tücken der Verträge. Dies gilt nicht nur bei Verträgen mit neuen, jungen Künstlern. Im Rahmen seiner Tätigkeit für international erfolgreiche Plattenlabels konnte Dr. Frank Zander auch in internationale Verträge Einblicke erhalten und kennt auch komplexe Vertragswerke.

 

Zudem sind die Verträge oftmals in schwer verständlichem Deutsch verfasst. Insbesondere die Rechteeinräumung ist ein wesentlicher Aspekt, der sorgfältig geprüft werden sollte, um Überraschungen zu vermeiden. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Künstler- und Verlagsverträge, sondern insbesondere auch bei dem Erwerb von Software oder der Software-Entwicklung. Wir gliedern für Sie Ihren Vertrag nach einzelnen Punkten und erklären Ihnen die Vertragsinhalte, so dass Sie vorher wissen, was sie nun unterschreiben, welche Rechte Sie haben und welche Pflichten sich aus dem Vertragswerk ergeben.

 

Insbesondere dann, wenn ein Vertrag bereits unterschrieben ist, ist es schwer, sich von solchen Verträgen wieder zu lösen. Aus diesem Grund sollte man sich vor Vertragsunterzeichnung an einen Fachanwalt für Urheberrecht wenden.

 

Daneben prüfen wir für Sie natürlich auch Vergütungsansprüche aus solchen Verträgen oder Kündigungsmöglichkeiten, wenn sich Ihr Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen hält.

Auf Wunsch fertigen wir auch entsprechende Verträge an, die individuell auf Ihre Belange zugeschnitten sind. Insbesondere im Urheberrecht können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung aus der Bearbeitung mehrerer tausend Fälle zählen. Wir vertreten bundesweit Mandanten. Dr. Frank Zander ist hierbei sowohl auf Seiten der Rechteinhaber, aber auch auf Seiten der Rechts“verletzer“ tätig und kennt daher beide Seiten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten vorher lieber wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann besuchen Sie uns doch auf anwalt.de. Unter http://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php haben uns bereits zahlreiche Mandanten bewertet.

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